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   BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B   

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BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B (https://dejure.org/2009,40323)
BSG, Entscheidung vom 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B (https://dejure.org/2009,40323)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 66/07 B (https://dejure.org/2009,40323)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Düsseldorf - S 2 KA 63/05
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 11 KA 70/06
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 50/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Arzt mit Schwerpunkt Rheumatologie - Orthopäde -

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B
    Der Senat hat mit Urteil vom heutigen Tage im Verfahren B 6 KA 50/07 R entschieden, dass eine Pflicht zur Erweiterung der Praxisbudgets aufgrund der Anhebung der Ordinationsgebühr für Rheumatologen zum 1.7.2002 nicht bestand.
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B
    Dieser Umstand muss gemäß § 141 Abs. 1 SGG auch in Honorarstreitigkeiten für nachfolgende Quartale zwingend zugrunde gelegt werden (BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 21).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B
    Diese erfordert, dass eine Rechtsfrage benannt wird, die noch klärungsbedürftig, in dem erstrebten Revisionsverfahren auch klärungsfähig und über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 19, jeweils mwN).
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B
    Diese erfordert, dass eine Rechtsfrage benannt wird, die noch klärungsbedürftig, in dem erstrebten Revisionsverfahren auch klärungsfähig und über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 19, jeweils mwN).
  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R

    Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B
    Das LSG hat auf die von ihm für zutreffend gehaltenen Entscheidungsgründe des SG Bezug genommen und ergänzend ausgeführt, entsprechend den vom Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 8.3.2000 (BSGE 86, 16 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 23) dargelegten Grundsätzen bestehe keine Verpflichtung, die Honorarkontingente für einzelne Arztgruppen im HVM anzupassen, wenn einzelne ärztliche Leistungen im EBM-Ä höher bewertet würden.
  • SG Marburg, 02.02.2015 - S 12 KA 436/12

    1. Ficht ein Vertragsarzt vor Eintritt der Bestandskraft des Zuweisungsbescheids

    Der Streitwert für eine Klage auf höheres Honorar ist pro Quartal auf den Regelstreitwert festzusetzen, soweit - was vorliegend der Fall ist - keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Abschätzung des wirtschaftlichen Werts des Begehrens ersichtlich sind (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B - juris).
  • SG Marburg, 04.02.2015 - S 12 KA 208/13

    1. Fachärzte für Humangenetik können Regelleistungsvolumina unterworfen werden

    Der Streitwert für eine Klage auf höheres Honorar ist pro Quartal auf den Regelstreitwert festzusetzen, soweit keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Abschätzung des wirtschaftlichen Werts des Begehrens ersichtlich sind (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B - juris), was vorliegend der Fall ist.
  • SG Marburg, 04.01.2021 - S 12 KA 3/18

    Vertragsarztrecht

    Der Streitwert für eine Klage auf höheres Honorar ist pro Quartal auf den Regelstreitwert festzusetzen, soweit - was vorliegend der Fall ist - keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Abschätzung des wirtschaftlichen Werts des Begehrens ersichtlich sind (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B - juris).
  • SG Marburg, 04.01.2021 - S 12 KA 35/15

    Vertragsarztrecht

    Der Streitwert für eine Klage auf höheres Honorar ist pro Quartal auf den Regelstreitwert festzusetzen, soweit - was vorliegend der Fall ist - keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Abschätzung des wirtschaftlichen Werts des Begehrens ersichtlich sind (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B - juris).
  • SG Marburg, 29.08.2014 - S 12 KA 353/13
    Der Streitwert für eine Klage auf höheres Honorar ist pro Quartal auf den Regelstreitwert festzusetzen, soweit - was vorliegend der Fall ist - keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Abschätzung des wirtschaftlichen Werts des Begehrens ersichtlich sind (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B - juris).
  • SG Marburg, 28.03.2013 - S 12 KA 916/11

    Vertragsärztliche Vergütung - Kassenärztliche Vereinigung Hessen -

    Der Streitwert für eine Klage auf höheres Honorar ist pro Quartal auf den Regelstreitwert festzusetzen, soweit - was vorliegend der Fall ist - keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Abschätzung des wirtschaftlichen Werts des Begehrens ersichtlich sind (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B - juris).
  • SG Marburg, 04.01.2021 - S 12 KA 465/15

    Vertragsarztrecht

    Der Streitwert für eine Klage auf höheres Honorar ist pro Quartal auf den Regelstreitwert festzusetzen, soweit - was vorliegend der Fall ist - keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Abschätzung des wirtschaftlichen Werts des Begehrens ersichtlich sind (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B - juris).
  • SG Marburg, 05.01.2017 - S 12 KA 421/15

    Von einer "außergewöhnlich starken" Erhöhung der Fallzahlen ist im Rahmen einer

    Der Streitwert für eine Klage auf höheres Honorar ist pro Quartal auf den Regelstreitwert festzusetzen, soweit - was vorliegend der Fall ist - keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Abschätzung des wirtschaftlichen Werts des Begehrens ersichtlich sind (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B - juris).
  • SG Marburg, 05.01.2017 - S 12 KA 356/15

    Von einer "außergewöhnlich starken" Erhöhung der Fallzahlen ist im Rahmen einer

    Der Streitwert für eine Klage auf höheres Honorar ist pro Quartal auf den Regelstreitwert festzusetzen, soweit - was vorliegend der Fall ist - keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Abschätzung des wirtschaftlichen Werts des Begehrens ersichtlich sind (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B - juris).
  • SG Marburg, 23.03.2011 - S 12 KA 173/10

    Vertragsarzt - Verantwortlichkeit für korrekte und vollständige Abrechnung -

    Der Streitwert für eine Klage auf höheres Honorar ist pro Quartal auf den Regelstreitwert festzusetzen, soweit - was vorliegend der Fall ist - keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Abschätzung des wirtschaftlichen Werts des Begehrens ersichtlich sind (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.2009 - B 6 KA 66/07 B - juris).
  • SG Marburg, 05.01.2017 - S 12 KA 388/15

    Von einer "außergewöhnlich starken" Erhöhung der Fallzahlen ist im Rahmen einer

  • SG Marburg, 05.01.2017 - S 12 KA 389/15

    Von einer "außergewöhnlich starken" Erhöhung der Fallzahlen ist im Rahmen einer

  • SG Marburg, 19.03.2021 - S 12 KA 224/17

    Vertragsarztrecht

  • SG Marburg, 12.05.2016 - S 12 KA 210/15

    Vertragsarztrecht

  • SG Marburg, 08.09.2010 - S 12 KA 638/09

    Kassenärztliche Vereinigung - Selbstverwaltungsrecht - Satzung: Entscheidung über

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